Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.1962 - VII CB 60.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1405
BVerwG, 23.07.1962 - VII CB 60.61 (https://dejure.org/1962,1405)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1962 - VII CB 60.61 (https://dejure.org/1962,1405)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1962 - VII CB 60.61 (https://dejure.org/1962,1405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.01.1954 - IV B 8.53
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1962 - VII CB 60.61
    Und im Bereich der wiederum als Verbrauchsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis anzusprechenenden Getränkesteuer hat das Bundesverwaltungsgericht gerade die auch im vorliegenden Fall entscheidende Frage der Heranziehung des § 147 RAO zur Auslegung des § 87 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GS S. 152) - KAG - behandelt und dargelegt: Die Heranziehung derartiger für die Auslegung wichtiger Rechtssätze, auch wenn sie aus Reichs- oder Bundesrecht entnommen sind, macht eine landesrechtliche Bestimmung jedoch nicht zu einer bundesrechtlichen, so daß auch diese Vorgänge der Nachprüfung durch das Revisionsverfahren entzogen sind (BVerwGE 1, 76 [78]).

    Denn nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führt nur die Abweichung des Berufungsurteils von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nicht aber von einem Urteil eines nicht mehr tätigen Gerichtes, wie des früheren Reichsverwaltungsgerichts, zur Zulassung der Revision (BVerwGE 1, 76 [79] für das frühere Recht des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG).

  • BVerwG, 24.06.1955 - V C 73.54

    Weitergeltung von Reichsrecht als Bundesrecht bei fehlender Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1962 - VII CB 60.61
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung dargelegt, daß die Schankerlaubnissteuer eine Verkehrsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG ist (vgl. z.B. BVerwGE 2, 161;Urteile vom 14. August 1959 - BVerwG VII C 230.57 und BVerwG VII CB 231.57 - [Buchholz BVerwG 401.67, Schankerlaubnissteuer, Nr. 3 und 4];Beschluß vom 21. April 1961 - BVerwG VII B 13.61 -).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits für die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Steueranpassungsgesetzes und des Reichsbewertungsgesetzes entschieden, soweit diese bei der Bestimmung des Steuerschuldners und bei der Bemessung der Schankerlaubnissteuer heranzuziehen sind (BVerwGE 2, 161).

  • BVerwG, 28.05.1955 - V B 186.54

    Nachzahlung von Vergnügungssteuer für ein Lichtspielhaus - Bestimmung der

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1962 - VII CB 60.61
    Für den Bereich der ebenfalls eine Verbrauch- oder Verkehrsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis darstellenden gemeindlichen Vergnügungssteuern hat das Bundesverwaltungsgerichtmit Beschluß vom 28. Mai 1955 BVerwG V B 186.54 - (Buchholz BVerwG 401.68, Vergnügungssteuer, Nr. 1) die zur Auslegung der nicht bundesrechtlichen Normen heranzuziehenden Vorschriften der §§ 144 ff. RAO als insoweit nicht revisibel erklärt.
  • BVerwG, 14.08.1959 - VII C 230.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1962 - VII CB 60.61
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung dargelegt, daß die Schankerlaubnissteuer eine Verkehrsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG ist (vgl. z.B. BVerwGE 2, 161;Urteile vom 14. August 1959 - BVerwG VII C 230.57 und BVerwG VII CB 231.57 - [Buchholz BVerwG 401.67, Schankerlaubnissteuer, Nr. 3 und 4];Beschluß vom 21. April 1961 - BVerwG VII B 13.61 -).
  • BVerwG, 14.08.1959 - VII CB 231.57
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1962 - VII CB 60.61
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung dargelegt, daß die Schankerlaubnissteuer eine Verkehrsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG ist (vgl. z.B. BVerwGE 2, 161;Urteile vom 14. August 1959 - BVerwG VII C 230.57 und BVerwG VII CB 231.57 - [Buchholz BVerwG 401.67, Schankerlaubnissteuer, Nr. 3 und 4];Beschluß vom 21. April 1961 - BVerwG VII B 13.61 -).
  • BVerwG, 12.04.1977 - 7 B 45.76

    Gesetzgebungsrecht der Länder und Gemeinden für eine nach dem Umsatz bemessene

    Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (BVerwGE 2, 161; Beschluß vom 23. Juli 1962 - BVerwG VII CB 60.61 - VerwRspr. 15, 222), ist die Schankerlaubnissteuer, die an den rechtlichen Vorgang der Erlangung der Erlaubnis zum ständigen Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft geknüpft ist, eine Verkehrsteuer (ebenso BVerwGE 29, 327 [BVerwG 29.04.1968 - VIII C 61/64] [331]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht